Gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit: Was Website‑Betreiber jetzt wissen müssen
Barrierefreiheit
Mit dem European Accessibility Act wurden EU-weit einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen eingeführt - auch im digitalen Bereich. Ziel ist es, Diskriminierung von Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen zu vermeiden, indem man allen Nutzern einen barrierefreien Zugang zu Informationen und Services bietet.
Österreich hat die Richtlinie in Form des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) umgesetzt, welches seit 28. Juni 2025 gilt. Seither müssen konkrete Vorgaben zur barrierefreien Umsetzung von digitalen Produkten und Dienstleistungen wie Websites, Apps oder Online‑Shops eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für Angebote, die nach Inkrafttreten des BaFG online gingen, sondern auch für davor gelaunchte digitale Angebote.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie als Website-Betreiber konkret wissen und beachten sollten, um den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit nachzukommen.
Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz?
Für öffentliche Stellen gilt die EU-Richtlinie 2016/2102 bereits seit September 2018. In Österreich wurde dies durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) umgesetzt.
Mit dem European Accessibility Act müssen viele digitalen Produkte und Dienstleistungen seit 28. Juni 2025 nun auch in der Privatwirtschaft barrierefrei zugänglich sein und betrifft damit auch viele Webseiten-Betreiber, welche sich mit ihrem Online-Angebot an Verbraucher richten.
... und welche Ausnahmen gibt es?
Im österreichischen Barrierefreiheitsgesetz sind mehrere Bereiche und Akteure ausgenommen bzw. befristet ausgenommen (im konkreten Fall bitte immer Geltungsbereich und Übergangsfristen prüfen!):
Kleinstunternehmen
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von ≤ 2 Mio. € sind von den Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen befreit.
B2B Websites
Reine B2B‑Websites – also solche, die ausschließlich Geschäftskund:innen adressieren und keine Endverbraucher‑Funktionalitäten enthalten – fallen nicht unter das BaFG.
Rein informative Websites
Nicht betroffen sind rein informative Websites ohne Verkaufs- oder Vertragsabschluss‑Funktion (z. B. interne Blogs)
Unverhältnismäßige Belastung
Wenn die BaFG-Umsetzung für einzelne Elemente oder ganze Dienste eine unverhältnismäßige finanzielle oder technische Belastung darstellt, sind Ausnahmen möglich. Diese müssen dokumentiert und begründet werden.
Inhalte Dritter
Inhalte von Drittanbietern, die vom Unternehmen weder entwickelt noch finanziert wurden
Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 erstmals veröffentlicht wurden
- Online-Karten und Kartendienste, sofern zentrale Navi‑Infos barrierefrei verfügbar sind
- Office-Dateien (z. B. PDF, DOCX)
- aufgezeichnete, zeitbasierte Medien (Audio/Video)
- Archive, sofern sie nach dem Stichtag nicht mehr aktualisiert oder überarbeitet werden
Barrierefreie Websites
Ein international anerkannter Standard zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Web sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese definieren, welche technischen und gestalterischen Maßnahmen erforderlich sind, um digitale Inhalte barrierefrei zu machen. Zur Erfüllung der EU-Richtlinie genügt die Einhaltung des Konformitätsniveaus AA (Stufe 2 von 3):
Die WCAG basiert auf vier zentralen Prinzipien:
- Bedienbarkeit: Die Navigation muss ohne Maus, z. B. über die Tastatur, vollständig möglich sein.
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie auch bei visuellen oder auditiven Einschränkungen zugänglich bleiben. Dazu gehören Textalternativen für Bilder, ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftarten.
- Robustheit: Webseiten müssen mit verschiedenen Browsern und Assistenztechnologien (z. B. Screenreadern) kompatibel sein.
- Verständlichkeit: Eine klare und konsistente Struktur erleichtert die Bedienung. Formulare müssen verständlich beschriftet sein, und Inhalte sollten leicht erfassbar formuliert werden.
Anwendung & Umsetzung
Damit eine Website als barrierefrei gelten kann, sind die oben genannten Prinzipien auf alle Dimensionen einer Website anzuwenden: Informationsarchitektur, Design, Technik/Code und Content. Bei neuen Website-Projekten kann dies von vornherein berücksichtigt und umgesetzt werden, bei bestehenden Websites muss zunächst ein Status-Check Klarheit über bestehende Barrieren bringen, bevor diese beseitigt werden können.
Vorgehensweise zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Ihrer Website:
Barriere-Check
Wenn Sie eine bestehende Website für Barrierefreiheit adaptieren möchten, ist der erste Schritt ein Barriere-Check. Dieser umfasst die Prüfung der Website-Dimensionen Konzept & Design, Technik und Inhalte. Entsprechend dem Testergebnis wird ein Maßnahmenkatalog und Kostenvoranschlag zur Beseitigung identifizierter Barrieren erstellt.
Konzept & Design
Bereits in der Planungsphase müssen verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden: Fragen zur Nutzerführung und zur Informationsarchitektur sind dabei zentral. Im Layoutprozess gilt es, auf ausreichend Kontraste und gut lesbare Schriftarten wie auch weitere Designfaktoren zu achten, die eine barrierefreie Nutzung ermöglichen.
Technik & Code
Die Website muss so programmiert sein, dass Assistenzsysteme sie problemlos interpretieren können. Außerdem muss sichergestellt werden, dass barrierefreie Inhalte wie etwa Alt-Tags bei Bildern oder alternative Beschreibungen für Videos von Redakteuren problemlos integriert werden können.
Inhalte, CMS Redaktion
Wichtige Kriterien (neben anderen):
- Strukturierte Inhalte: Texte müssen klar strukturiert und verständlich formuliert sein.
- Alternativtexte: Bilder, Grafiken und Videos sollten mit informativen Alternativtexten versehen werden.
BaFG-Erklärung
Websites, die in den Geltungsbereich des BaFG fallen, müssen eine Barrierefreiheitserklärung erhalten. Diese gibt an, inwieweit die Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung von Website und Inhalten alle fünf Jahre vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit langfristig erhalten bleibt.
Schulung & Wartung
- Schulung: Nachdem einige Kriterien auch den Content von Websites betreffen, ist es wichtig, Online Redakteure entsprechend zu schulen.
- Fortlaufende Wartung: Eine barrierefreie Website ist kein einmaliges Projekt, sondern erfordert regelmäßige Überprüfung und Anpassung. Neue Inhalte müssen barrierefrei erstellt und hinterlegt werden, technische Updates dürfen die Barrierefreiheit nicht beeinträchtigen.
Win-Win! Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit verbessern nicht nur die Nutzererfahrung und sorgen für 10-15% zusätzliche Seitenbesucher, sondern stellen gleichzeitig eine SEO-Optimierung dar und sorgen so für mehr Sichtbarkeit des Angebots im Netz:
Und nun?
Wie es jetzt weiter geht.
Barrierefreiheit im Web ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Chance, die digitale Reichweite zu erhöhen und eine inklusivere Internetnutzung für alle zu ermöglichen.
Ihre Website ist noch nicht barrierefrei? Dann heißt es handeln!
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung: