KI-Kennzeichnungspflicht
Was Website-Betreiber jetzt zur transparenten Ausweisung KI-generierter Inhalte wissen müssen
Künstliche Intelligenz ist in der Content-Erstellung und Kundenkommunikation längst angekommen: Texte werden mit KI vorbereitet, Bilder generiert, Videos bearbeitet und Chatbots beantworten Kundenanfragen. Für Website-Betreiber, Marketing-Teams und Redaktionen stellt sich damit eine wichtige Frage: Wann müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?
Mit der EU KI-Verordnung rückt genau diese Transparenz stärker in den Fokus. Ziel ist nicht, den Einsatz von KI zu verhindern. Es geht vielmehr darum, Nutzer:innen durch die Kennzeichnung von KI-Inhalten aufzuklären - sei es, dass diese Inhalte künstlich erzeugt oder durch KI wesentlich verändert wurden.
In diesem Beitrag geben wir einen praxisnahen Überblick, worauf Website-Betreiber bei Texten, Bildern, Videos und interaktiven KI-Systemen achten sollten und wie eine TYPO3-Lösung dabei unterstützen kann.
Worum es bei der Kennzeichnungspflicht geht
Die Kennzeichnungspflicht soll sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI-Systemen interagieren oder mit KI-generierten bzw. KI-manipulierten Inhalten konfrontiert werden.
Besonders relevant wird das dort, wo künstlich generierte Inhalte realistisch wirken oder zur Information der Öffentlichkeit publiziert werden. Das betrifft zum Beispiel:
- KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
- KI-generierte oder wesentlich veränderte Bilder
- KI-generierte oder manipulierte Videos
- Chatbots oder andere Systeme, die direkt mit Menschen interagieren
Wichtig für Website-Betreiber: Die konkrete Bewertung der Kennzeichnungspflicht hängt immer vom jeweiligen Inhalt, vom Veröffentlichungskontext und von der Art der KI-Nutzung ab. Deshalb empfiehlt es sich, KI-Inhalte nicht unreflektiert zu veröffentlichen, sondern redaktionell zu prüfen und intern klare Prozesse zu definieren.
KI-generierte Texte
Bei Texten ist die Situation differenzierter als bei Bildern oder Videos. Wird ein Text mit KI-Unterstützung erstellt, aber anschließend von einem Menschen geprüft, redaktionell verantwortet und freigegeben, ist eine Kennzeichnung nicht in jedem Fall erforderlich.
Entscheidend ist: Ein Mensch muss für den Inhalt geradestehen. Das bedeutet, dass Aussagen geprüft, Fakten kontrolliert und Tonalität sowie Aussageabsicht bewusst freigegeben werden müssen.
Eine besondere Rolle spielen Texte, die mit dem Zweck veröffentlicht werden, die über Themen von “öffentlichem Interesse” informieren. Welche Inhalte konkret darunterfallen, ist nicht eindeutig definiert. Darunter können zum Beispiel Inhalte zu Politik, Gesundheit, Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt, gesellschaftlichen Entwicklungen oder behördlichen bzw. rechtlichen Themen fallen. Auch Unternehmenskommunikation kann relevant werden, wenn sie sich auf solche Themen bezieht oder geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen.
Sind Texte nicht von öffentlichem Interesse, ist eine Kennzeichnung und redaktionelle Überprüfung nicht notwendig. Aber: Die Grenzen, ab wann ein Text als “von öffentlichem Interesse” eingestuft wird, sind fließend.
Daher gilt als pragmatische Empfehlung: KI-generierte Texte sollten immer redaktionell geprüft werden.
KI kann beim Schreiben, Kürzen, Strukturieren oder Übersetzen sehr hilfreich sein. Die finale Verantwortung bleibt aber beim veröffentlichenden Unternehmen bzw. bei der Redaktion.
KI-generierte Bilder
Bei KI-generierten Bildern ist Transparenz besonders wichtig. Denn Bilder wirken oft unmittelbar und können leicht als Abbildung der Realität verstanden werden, obwohl sie vollständig künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurden.
Nicht jedes KI-unterstützte Bild muss automatisch gleich behandelt werden. Relevant ist vor allem, ob ein Bild eine scheinbar echte Situation, Person, Szene oder Aussage vermittelt. Gerade bei realistisch wirkenden KI-Bildern sollten Website-Betreiber sorgfältig prüfen, ob und wie eine Kennzeichnung notwendig ist.
Wichtig ist dabei nicht nur die Website. KI-Bilder können auch in Newslettern, Social Media, Präsentationen, Printprodukten oder Anzeigen kennzeichnungspflichtig bzw. kennzeichnungsrelevant sein. Es geht generell um Transparenz und darum, nichts als Wirklichkeit zu vermitteln, was nur scheinbar die Wirklichkeit darstellt.


KI-generierte Videos
Auch bei Videos ist Transparenz wesentlich. Wird ein Video mit KI erzeugt oder wesentlich verändert, sollte die Kennzeichnung für Nutzer:innen klar erkennbar sein.
In der Praxis kann das auf unterschiedliche Weise erfolgen, zum Beispiel:
- direkt im Video, etwa durch einen sichtbaren Hinweis
- im Text unmittelbar beim Video
- in einer begleitenden Beschreibung oder einem Hinweisfeld
Welche Form im konkreten Fall passend ist, hängt vom Inhalt, vom Medium und vom Veröffentlichungskontext ab. Wichtig ist, dass der Hinweis nicht versteckt ist, sondern von Nutzer:innen im Zusammenhang mit dem Video wahrgenommen werden kann.
KI-Chatbots und interaktive Systeme
Wenn Menschen direkt mit einem KI-System interagieren, müssen sie grundsätzlich erkennen können, dass sie es mit künstlicher Intelligenz zu tun haben. Das betrifft zum Beispiel Chatbots, virtuelle Assistenten oder andere automatisierte Dialogsysteme.
Bei externen Chatbot- oder KI-Tools liegt die technische Umsetzung der Kennzeichnung in der Regel beim jeweiligen Anbieter. Website-Betreiber sollten dennoch prüfen, ob das gewählte System entsprechende Transparenzpflichten erfüllt und ob ein klarer Hinweis für Nutzer:innen vorhanden ist.
Unser Tipp: Wenn Sie einen KI-Chatbot auf Ihrer Website einbinden möchten, klären Sie mit dem Anbieter, wie die Kennzeichnung erfolgt und ob die Lösung mit den Anforderungen der EU KI-Verordnung vereinbar ist.
TYPO3-Lösung für KI-Bilder
KI-Bilder direkt im CMS kennzeichnen
Für TYPO3 Websites ab Version 12 bieten wir eine Extension an, mit der KI-generierte Bilder als solche gekennzeichnet werden können. Redakteur:innen können die Kennzeichnung direkt dort pflegen, wo auch die Bilder verwaltet werden: über eine Checkbox im TYPO3-Backend am jeweiligen Bild.
Ist diese Checkbox aktiviert, wird ein entsprechendes Badge mit dem Label “AI Image” auf jedes für die Frontendausgabe generierte Bild gelegt. Zusätzlich werden die Metadaten entsprechend gesetzt bzw. ergänzt. Die Kennzeichnung erfolgt damit sowohl sichtbar für Besucher:innen als auch maschinenlesbar für Systeme, die solche Informationen auswerten können.
Sind passende Kennzeichnungen bereits in den Metadaten der Originaldatei vorhanden, werden diese entsprechend den Standards übernommen. Fehlen solche Informationen, werden passende Metadaten bei gesetzter Checkbox automatisch gesetzt.
Das Ziel: Die Kennzeichnung soll möglichst einfach in den bestehenden redaktionellen Workflow integriert werden. Statt externe Listen zu pflegen oder Hinweise manuell an verschiedenen Stellen einzubauen, können relevante Informationen zentral am Bild gepflegt und automatisch auf der Website ausgegeben werden.
Das bietet mehrere Vorteile:
- Klare redaktionelle Prozesse: KI-Bilder können einheitlich behandelt und gekennzeichnet werden.
- Weniger Fehlerquellen: Die Kennzeichnung muss nicht bei jeder Einbindung neu manuell hinterlegt werden.
- Bessere Nachvollziehbarkeit: Informationen zur KI-Erstellung bleiben im Bild bzw. in den Bilddaten dokumentiert.
- Mehr Transparenz für Nutzer:innen: Besucher:innen erkennen, wenn ein Bild KI-generiert oder entsprechend verändert wurde.
Wenn Sie KI-Bilder auf Ihrer TYPO3-Website einsetzen oder künftig einsetzen möchten, prüfen wir gerne, wie die Kennzeichnung in Ihrem Projekt sinnvoll abgebildet werden kann.
Datenschutz und Urheberrecht nicht vergessen
Die KI-Kennzeichnung ist nur ein Teil der Verantwortung beim Einsatz von KI. Zusätzlich müssen Datenschutz, Urheberrecht und Nutzungsrechte beachtet werden.
Das bedeutet insbesondere:
- Keine personenbezogenen Daten ohne passende Rechtsgrundlage an KI-Systeme übergeben
- Keine Bilder von Personen ohne entsprechende Zustimmung für KI-Bearbeitung oder KI-Generierung nutzen
- Rechte an Ausgangsmaterialien, Bildern, Texten und generierten Ergebnissen prüfen
- KI-Ergebnisse nicht ungeprüft veröffentlichen
KI kann die Content-Arbeit erheblich erleichtern. Sie ersetzt aber nicht die Verantwortung des veröffentlichenden Unternehmens.
Was Website-Betreiber jetzt tun sollten
Für Unternehmen und Organisationen empfiehlt sich ein klarer, pragmatischer Umgang mit KI-Inhalten:
- Prüfen Sie, wo KI-generierte oder KI-modifizierte Inhalte bereits eingesetzt werden.
- Legen Sie fest, wer Inhalte redaktionell prüft und freigibt.
- Definieren Sie, wann und wie KI-Inhalte gekennzeichnet werden.
- Dokumentieren Sie die wichtigsten Entscheidungen im Redaktionsprozess.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr CMS die Kennzeichnung technisch unterstützt.
Gerade bei Websites mit mehreren Redakteur:innen ist ein einheitlicher Prozess wichtig. So vermeiden Sie Unsicherheiten und stellen sicher, dass KI-Inhalte transparent und verantwortungsvoll eingesetzt werden.
KI nutzen, aber Verantwortung übernehmen
Fazit
KI-generierte Inhalte werden aus der Website- und Marketing-Praxis nicht mehr verschwinden. Sie können Redaktionen entlasten, kreative Prozesse beschleunigen und neue Möglichkeiten für Content-Produktion eröffnen.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Transparenz, Sorgfalt und redaktionelle Verantwortung. Wer KI-Inhalte veröffentlicht, sollte wissen, wann eine Kennzeichnung erforderlich oder zumindest empfehlenswert ist.
Mit einer passenden TYPO3-Lösung lassen sich insbesondere KI-Bilder strukturiert und redaktionell praktikabel kennzeichnen. So wird Transparenz nicht zur zusätzlichen Belastung, sondern Teil eines sauberen CMS-Workflows.
Wenn Sie wissen möchten, wie KI-Kennzeichnung auf Ihrer TYPO3-Website umgesetzt werden kann, beraten wir Sie gerne.
FAQs
Müssen KI-generierte Texte immer gekennzeichnet werden?
Nicht zwingend. Wenn ein Mensch den Text redaktionell prüft, freigibt und die Verantwortung übernimmt, ist eine Kennzeichnung nicht in jedem Fall erforderlich. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ist besondere Vorsicht geboten.
Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
Vor allem realistisch wirkende KI-Bilder oder wesentlich veränderte Bilder können kennzeichnungsrelevant sein. Entscheidend sind Inhalt, Wirkung und Veröffentlichungskontext.
Wie kann man KI-Bilder in TYPO3 kennzeichnen?
Für TYPO3 Websites ab Version 12 bieten wir eine Extension an, mit der relevante Informationen direkt im Backend am Bild gepflegt und auf der Website ausgegeben werden können.
Wer ist für die Kennzeichnung von KI-Videos verantwortlich?
Verantwortlich ist grundsätzlich das veröffentlichende Unternehmen. Der Hinweis kann direkt im Video oder unmittelbar beim Video erfolgen, muss aber klar wahrnehmbar sein.
Was gilt für KI-Chatbots?
Nutzer:innen sollten erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren. Bei externen Tools sollten Website-Betreiber mit dem Anbieter klären, wie diese Transparenz hergestellt wird.
